Das Sozialrecht dient der grundgesetzlichen Pflicht der Erfüllung des Sozialstaatsprinzips. Ihr Anwalt für Sozialrecht ist in diesem Interesse darauf spezialisiert, Sie bezüglich des allgemeinen Sozialrechts und des Verfahrensrechts zu beraten. Darüber hinaus zählen zu den Schwerpunkten dieser Anwaltschaft u.a. das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht, das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, das Recht der Eingliederung, das Sozialhilferecht und das Ausbildungsförderungsrecht.

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